IN EIGENER SACHE
Zum bessern Verständnis möchten wir darauf hinweisen, dass der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebene Richtwert bei verordneter Krankengymnastik lediglich
15 Minuten inklusive Organisation und Dokumentation
beträgt. Um einen möglichst guten Therapieerfolg zu erzielen und um die Behandlung in einer angenehmen Atmosphäre ablaufen zu lassen, haben wir in unserer Praxis deutlich mehr Behandlungszeit für Sie eingeplant.
Anstatt 4 Patienten in der Stunde behandeln wir nur 2, denn Behandlungszeit bedeutet auch Qualität!!!
Ein zusätzliches Honorar in entsprechender Größenordnung wird dafür nicht erhoben. Normalerweise fallen für Sie auch keine besonderen Wartezeiten an. Sollte es trotz alledem einmal zu einer kurzen Verzögerung kommen, möchten wir das an dieser Stelle entschuldigen.
Wichtige Info zur Osteopathie:
Seit einigen Jahren beteiligen sich zahlreiche gesetzliche Krankenkassen anteilig an den Kosten zu einer osteopathischen Behandlung! Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Meist benötigt der Patient eine formlose Veranlassung, welche Sie dann formlos mit der Rechnung für die Behandlungen bei Ihrer Kasse einreichen.